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vom 12. November 2006

 

Bundesbrief der Schweiz auf www.schweizerseiten.ch
Der Bundesbrief von 1291


 

In Gottes Namen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll.

 
     
  Bundesbrief von 1291  
     
 

Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften.  Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten.  Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.

 
     
 

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Die Lage der Schweiz in Europa

 
   
     
 

Die Sprachgrenzen der Schweiz

 
   
     
 

Die Kantone der Schweiz

 
  Umriss Kantone_Wappen  
     
  Basel-Stadt (Basel) 37 km² und   
  Basel-Land (Liestal) 428 km²  
  Solothurn (Solothurn) 791 km²  
  Aargau (Aargau) 1.405 km²  
  Schaffhausen (Schaffhausen) 298 km²  
  Zürich (Zürich) 1.729 km²  
  Thurgau (Frauenfeld) 1.013 km²  
  Sankt Gallen (St. Gallen) 2.014 km²  
  Appenzell = Ausserhoden (Herisau) 243 km² und   
  Appenzell (Innerhoden) 172 km²  
  Jura (Delsberg) 838 km²  
  Neuenburg (Neuenburg) 797 km²  
  Waadt (Lausanne) 3.219 km²  
  Freiburg (Freiburg) 1.670 km²  
  Bern (Bern) 6.049 km²  
  Luzern (Luzern) 1.492 km²  
  Unterwalden = Obwalden (Sarnen) 491 km² und   
  Nidwalden (Stans) 276 km²  
  Zug (Zug) 239 km²  
  Schwyz (Schwyz) 908 km²  
  Uri (Altdorf) 1.077 km²  
  Glarus (Glarus) 684 km²  
  Graubünden (Chur) 7.106 km²  
  Genf (Genf) 282 km²  
  Wallis (Sitten) 5.226 km²  
  Tessin (Bellinzona) 2.811 km²  
 

 

 
 

Die Schweiz in Zahlen:

 
 

Intern. Abkürzung: CH
Fläche: 41.293,2 km²
Höchster Punkt: Monte Rosa (4.634 m)
Einwohner: 7,07 Mio.
Bevölkerungsdichte: 171 Einw./km²
Hauptstadt: Bern
Regierungssitz: Bern
Staatsform: Parlamentarische Bundesrepublik (seit 1848)
Verwaltungsgliederung: 20 Vollkantone, sechs Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung, 2973 Gemeinden
Amtssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch (Nationalsprache: Rätoromanisch)
Nationalfeiertag: 1.8. (Rütlischwur im Jahre 1291)
Währung: Franken (sfr)
Zeitzone: MEZ
Ethnische Gruppen: Überwiegend Schweizer, daneben ein hoher Ausländeranteil (siehe Bevölkerung)
Religion: Überwiegend Katholiken und Protestanten, daneben Altkatholiken, Juden und Muslime
Mitgliedschaft in: EFTA, Europarat, OECD, OSZE
Wichtige Städte: Zürich, Basel, Genf, Lausanne, Winterthur, Bern.

Bevölkerung:
Der Anteil der städtischen Bevölkerung beträgt ca. 67,9 %. Die Schweizer verbinden mehrere Kulturen (deutsche, französische, italienische und rätoromanische Sprach- und Kulturgemeinschaft) in einer Nation. Der Ausländeranteil betrug 1994 19,6 %. Die meisten Ausländer sind Italiener, Ex-Jugoslawen, Spanier, Portugiesen, Franzosen. 

Die Landschaft der Schweiz:
Geographisch kann man in der Schweiz drei große Naturgebiete unterscheiden:
1) Im Westen und Nordwesten der Jura ein aus Kalkstein bestehendes Mittelgebirge mit dichtbewaldeten Bergrücken.
2) Das Schweizer Mittelland (ca. 300 km lang und 50 km breit) zwischen Jura und Alpen erstreckt sich vom Genfer See bis zum Bodensee; bedeutendstes Agrargebiet der Schweiz.
3) Die Alpen, die aus zwei durch die Rhein-Rhône-Furche voneinander getrennten Gebirgszügen bestehen und zwei Drittel der Landesfläche einnehmen. 

Grosse Flüsse und Seen:
Aare, Inn, Rhein, Rhône, Bodensee, Genfer See Lac Léman, Lago Maggiore, Neuenburger See 

Berge in der Schweiz:
Finsteraarhorn, Jungfrau Berg, Matterhorn, Monte Rosa, Dammastock, Dom Mischabel, Piz Bernina, Tödi, Weisshorn 

Klimatische Verhältnisse:
Die Alpen der Schweiz wirken als Klimascheiden zwischen dem kühl-gemäßigten Klima im Norden und mediterranen Klima im Süden. Die Schneegrenze liegt bei ca. 2.500 m bis 3.300 m im zentralen Alpenbereich. Von großer regionaler Bedeutung ist der Föhn. In Zürich liegen die durchschnittlichen Januartemperaturen bei -1 °C, die Julitemperaturen bei 18 °C. Die Niederschläge belaufen sich auf 74 mm im Januar und 143 mm im Juli. 

Bodenschätze:
Keine abbauwürdigen Bodenschätze mit Ausnahme einiger Steine und Erden
(Kies, Sand, Kalk, Gips und Steinsalz). 

Vegetation:
gehört das Gebiet zu den feuchten Mittelbreiten. Die natürliche Vegetation ist der Wald. Der Mensch hat jedoch durch sein Wirtschaften das Pflanzenkleid soweit verändert, dass heute kaum noch Naturwälder übriggeblieben sind. Die heutigen Wirtschaftswälder sind meistens parallel gesetzte Reihen schnellwüchsiger und nicht einheimischer Bäume.
Insgesamt ist die Vegetation auf den jahreszeitlichen Rhythmus von Sommer und Winter eingestellt (Laubabfall) und relativ artenreich. Auch die verschiedenen Lebensformen der Pflanzen (Bäume, Sträucher, Kräuter, Moose) sind dort zahlreich vertreten, wo der Mensch nicht verändernd eingreift.

Tierwelt:
Die Zahl der Tierarten ist in den feuchten Mittelbreiten relativ groß. Auch unterscheiden sich viele in ihrer Lebensform: Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Fische u.a. Viele Tiere halten eine Winterruhe (Dachs, Eichhörnchen) oder einen Winterschlaf (Igel). Andere fallen im Winter in eine Kältestarre (Spinnen, Schnecken, Insekten). Zugvögel sind ebenfalls weit verbreitet. Die Vernichtung vieler Lebensräume der Tiere durch den Menschen führt allerdings zu einem starken Rückgang vieler Tierarten. 

Politisches System:
Die Volksvertretung ist die Vereinigte Bundesversammlung, bestehend aus dem Ständerat mit 46 Mitgliedern (je zwei pro Kanton) und dem Nationalrat mit 200 Abgeordneten, die je nach Bevölkerungszahl der Kantone gewählt werden. Staatsoberhaupt ist seit 1997 Bundespräsident Arnold Koller. Die Regierung (Bundesrat) setzt sich aus den Leitern der sieben Ministerien zusammen und wird für vier Jahre vom Parlament gewählt. 

Wirtschaft und Verkehr:
Die Schweiz ist in erster Linie Industrieland. Etwa die Hälfte der Berufstätigen sind in Handels- und Industriebetrieben beschäftigt, in der Land- und Forstwirtschaft, die vor allem im Mittelland und in den Gebirgstälern betrieben werden, nur ca. 11 %. Bedeutende Viehzucht, besonders Milchviehzucht als Alpwirtschaft mit Käserei und Milchverarbeitung. Weinbau am Genfer und Neuchâteler See, in den Kantonen Wallis und Tessin und am Züricher See. Wie auch in den anderen europäischen Staaten sind die wirtschaftlichen Probleme der Schweiz in den 90er Jahren gewachsen. Die Arbeitslosenrate stieg von 1990 bis 1995 von 0,5 % auf 4,5 % und das Wachstum des BIP lag 1995 nur noch bei 0,7 %.
Als Transitland zwischen dem europäischen Norden und Süden verfügt die Schweiz über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Das Straßennetz umfasst insgesamt 71.348 km (1994) und wird ständig weiter ausgebaut. Die Eisenbahnschienen sind zusammen 5.450 km lang. Für den internationalen Handel ist die Binnenschiffahrt des Rheins von gewisser Bedeutung. Die Flotte umfasst insgesamt 112 Binnenschiffe, 68 Tankschiffe und 8 Schlepper. Dazu kommen 19 Hochseeschiffe, die in Hamburg, Rotterdam, Genua und anderen Häfen beheimatet sind. Der internationale Flugverkehr wird vor allem über die Flughäfen Zürich, Genf und Basel abgewickelt. 

Schwerpunkte der Industrie-Produktion:
Maschinen, Chemikalien, Edelmetalle, Schmuck, Textilindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie. 

Infrastruktur:
1994 gab es insgesamt fünf Universitäts-Krankenhäuser mit 38.889 Krankenhausbetten. 11.814 Ärzte und 3.479 Zahnärzte praktizierten im Land.
Der Besuch der staatlichen Schulen ist kostenfrei (95 % der Schulpflichtigen), Schulpflicht besteht im Alter von 6 bis 15 Jahren. Im Schuljahr 1994/95 besuchten 437.400 Schüler und Schülerinnen die Grundschule, 284.500 eine Sekundarschule, 188.900 eine Berufsschule und 148.200 eine höhere Schule. 89.300 Studierende waren an den acht Universitäten und anderen Hochschulen eingeschrieben. Die Analphabetenrate beträgt 3 %. 

Ballungsräume und Industrieregionen:
Am dichtesten besiedelt ist der Norden des deutschprachigen Raums in der Schweiz.

Geschichte in Kurzform:
100 v. Chr.: Keltische Helvetier wandern in das Gebiet der heutigen Schweiz ein.
58 v. Chr.: Eroberung der Schweiz durch das Römische Reich.
536 Franken erobern den größten Teil des Landes.
13. Jh.: Habsburger und Savoyer teilen sich die Herrschaft über das Schweizer Gebiet.
1291: Schwyz, Unterwalden und Uri schließen den "Ewigen Bund".
1389: Der inzwischen stark erweiterten Eidgenossenschaft wird von Habsburg die Unabhängigkeit zuerkannt.
1499: Loslösung vom Deutschen Reich durch den "Schwabenkrieg".
1518: Einführung der Reformation durch Zwingli.
1648: Im Westfälischen Frieden wird die Loslösung vom Deutschen Reich anerkannt.
1798: Entsprechend der französischen Revolution wird ein demokratischer Einheitsstaat mit einer Verfassung gegründet (Helvetische Republik).
1803: Durch die Mediationsakte erhält die Schweiz eine neue Verfassung, die den alten Staatenbund der 13 Kantone wiederherstellt und ihnen gemeinsam mit sechs neuen Kantonen die Selbständigkeit zuerkennt.
1815: Auf dem Wiener Kongress wird die ständige Neutralität der Schweiz anerkannt.
1848: Die Schweiz erhält eine neue, liberale Verfassung, die im wesentlichen der heutigen Verfassung entspricht.
1914-1945: Während der beiden Weltkriege bleibt die Schweiz neutral.
1986: Ablehnung des Beitritts zur UNO.
1971: Einführung des bundesweiten Wahl- und Stimmrechts für Frauen.
1991: Das Recht auf Wehrdienstverweigerung wird festgeschrieben.
1993: Billigung der Einführung einer Mehrwertsteuer ab 1995.
1994: Alpeninitiative votiert für die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene.
1995: Sozialdemokraten werden stärkste Kraft bei den Wahlen zum Nationalrat.
1996: Rahmenabkommen mit der NATO über "Partnerschaft für den Frieden".
1997. Im Juli werden in der Schweiz zwei neue Fälle von BSE bekannt.
1998: 65 Prozent der Schweizer Wähler lehnen eine Reglementierung der Gentechnologie ab. Der Anbau genveränderter Pflanzen sowie die Forschung mit genveränderten Tieren bleiben unangetastet.
01.01.2000: Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung vom 18.06.1999,
welche die Verfassung von 1874 ablöst.
01.01.2002: Inkrafttreten der bilateralen Abkommen 1
zwischen der EU und der Schweiz.
10.09.2002: Die Schweiz wird 190. Mitglied der UNO